17 Dez 2013

Neues aus Nürnberg

Heute erreichten uns gute Nachrichten aus Nürnberg, die wir euch nicht vorenthalten wollen.

Nürnberger SKB mit Adleraugen

Eine schöne vorweihnachtliche Bescherung wurde einem jugendlichen Glubbfan in Form eines Prozesses mit dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Hersbruck zuteil.

Ein immer wiederkehrendes Problem, das Auswärtsfans in Freiburg haben, ist das Verbot von Zaunfahnen. Auch beim letzten Gastspiel ließen es sich die Fans aus Nürnberg nicht nehmen, zur optischen Gestaltung des Auswärtsblocks und im Zuge der noch bestehenden Fankultur ihre Fahnen aufzuhängen. Ärger war da vorprogrammiert und anscheinend von den Verantwortlichen des SC Freiburg auch so gewollt.

Kurz vor Beginn des Spieles betraten drei Ordner mit der Absicht den Block, ausgerechnet die sensibelsten Fanutensilien, nämlich die Zaunfahnen, zu entfernen. Nun kam es, wie es kommen musste. Die Glubbfans waren mit dieser Maßnahme nicht einverstanden und so entstand eine Schubserei, bei der ein 60-jähriger Ordner, laut seiner Aussage, einen Schubser gegen den Brustkorb bekam und, als er seinen Kopf zur Seite drehte, einen Schlag gegen den Kiefer.

Videoaufzeichnungen von diesem Vorfall gab es nach Angabe der Polizei nicht, da die Kamera ausgefallen sei. Wenige Sekunden später ging sie dann erstaunlicherweise wieder!!! Aber kein Problem – ein Nürnberger SKB mit Adleraugen hatte genau gesehen, wie der oben genannte Ordner einen Schlag auf den Kopf bekam und zwar in bekannter Bud-Spencer-Manier von oben nach unten. Wie da der Kiefer getroffen werden soll, ist uns ein Rätsel.

Da neben der fragwürdigen Idendifizierung des angeblichen Täters (gleiches Problem wie schon einmal in Freiburg: Freiburger Staatsanwaltschaft macht suggestive Personenidentifizierung nicht mit) auch die Anklage durch den Staatsanwalt rechtlich fragwürdig war, bat der RSH-Anwalt um ein Rechtsgespräch. In diesem wurde dann ganz schnell das Verfahren nach § 47 Abs. 1 JGG gegen eine Geldauflage in Höhe von 600,– Euro eingestellt.

Der Richter zeigte sich zudem von der Abwesenheit des Ordners verärgert und meinte, dass, wenn der gute Mann so wenig geschädigt wurde, dass er nicht einmal trotz Ladung zur Verhandlung kommt, kein ärztliches Attest vorliegt und er weder entschuldigt noch abgemeldet sei, brauche er sowohl den Adleraugen-SKB wie auch den extra aus Freiburg angereisten Polizeibeamten nicht als Zeugen hören.

Bleibt noch der Fan, der nunmehr 600,– Euro + Anwaltskosten zu zahlen hat. Die Erklärung: dass nur die prozessuale Wahrheit vor Gericht zählt und nicht, wie der Tatablauf richtig war. Adlerauge sei Dank!

                                                                                                                                                                                           

Klage gegen Steigerwald-Stadionverbote: DFB muss Teil der Kosten tragen

Nach einer angeblichen Attacke auf Fanbusse von Anhängern der Spielvereinigung Greuther Fürth auf der Rastanlage Steigerwald hagelte es Stadionverbote des DFB. Dem DFB hatte die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) Namen von Verdächtigen präsentiert. Prompt erließ der DFB bereits kurz nach Beginn des Ermittlungsverfahrens bundesweite Stadionverbote. Auf den Ausgang des Ermittlungsverfahrens wollte man in Frankfurt freilich nicht warten.

Bei einer Pressekonferenz des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann kurz vor der bayerischen Landtagswahl belobigte dieser den DFB ausdrücklich für dieses Vorgehen. Unmittelbar vor dem Heimspiel des Glubb gegen den FC Augsburg am 31.08.2013 nutzte der Innenminister den Presseraum im Max-Morlock-Stadion als Bühne, um die CSU-Sicht zu „Fußball und Gewalt“ zu verbreiten. „In Bayern verlaufen die meisten Fußballspiele weitgehend ruhig“, stellte er zunächst fest. Umso erstaunlicher, dass nur wenige Tage später der 1. FCN ankündigte, mit einer Vielzahl teurer Kameras das Stadion aufrüsten zu wollen. Kameras wohlgemerkt, die nicht etwa auf das Spielfeld, sondern auf die Fans zur Beobachtung gerichtet sein sollen.

Sogleich stieß Herrmann freilich in das altbekannte Horn: Eine Ermittlungskommission der Kriminalpolizei habe in Sachen Steigerwald ermittelt – und diese Ermittlungen stünden nun kurz vor dem Abschluss. 17 mutmaßlich Beteiligte hätten vom DFB ein Stadionverbot erhalten: „Für dieses konsequente Vorgehen danke ich dem DFB ausdrücklich“, so der Innenminister. „nordbayern.de“ verkündete pflichtschuldig über die Pressekonferenz sogar, dass die Steigerwald-Beschuldigten in Kürze vor Gericht stünden. Genau diesen Eindruck sollte wohl auch das Pressestatement hervorrufen.

Das Gegenteil war freilich richtig. Und das dürfte wohl auch der Innenminister gewusst haben. Nur 10 Tage nach der Pressekonferenz verfügte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Einstellung des Verfahrens gegen sämtliche Beschuldigte. Eine Schuld hatte sich nicht erwiesen. Die Stadionverbote galten freilich fort. Denn das vom Innenminister so gelobte Verfahren des DFB nimmt auf die Unschuldsvermutung keine Rücksicht.

So beantragten mehrere Betroffene über einen RSH-Anwalt die unverzügliche Aufhebung der Stadionverbote beim DFB. Der Deutsche Fußball-Bund wiegelte jedoch zunächst ab. Die Einstellungsverfügungen seien nicht ausreichend klar, man müsse das erst aufklären, so die Antwort aus Frankfurt. Der RSH-Anwalt sah das anders und beantragte eine einstweilige Verfügung gegen den DFB beim Amtsgericht Nürnberg. Bevor dieses entscheiden konnte, flatterten jedoch plötzlich die Aufhebungen der Stadionverbote ins Haus.

Im Gerichtsverfahren wehrte sich der DFB dann mit der fadenscheinigen Argumentation, dass man die Echtheit der Einstellungsverfügungen erst überprüfen hätte müssen. Das Amtsgericht sah sich nicht im Stande, den Sachverhalt abschließend zu beurteilen und hob, wie das die Prozessordnung so auch vorsieht, die Kosten des mittlerweile durch die Aufhebung der Stadionverbote erledigten Verfahrens gegeneinander auf. Somit muss der DFB zumindest die Hälfte der Gerichtskosten und seine eigenen Kosten tragen. Der Beschluss wurde rechtskräftig.

Bei der Weitergabe von Daten sind die staatlichen Behörden erstaunlich schnell. Dass ein Verfahren eingestellt wird, teilen diese dem DFB oder den Vereinen freilich nicht mit. Die Nachweispflicht, dass ein Verfahren eingestellt wurde, liegt nach Meinung des DFB dagegen bei den Betroffenen. Eine fragwürdige Auffassung, weil die Einstellung mancher Verfahren den Betroffenen gar nicht mitgeteilt wird. Die RSH wird daher prüfen, ob nicht die ZIS verpflichtet gewesen wäre, die Einstellungen unverzüglich mitzuteilen. Die RSH wird die Anwaltsrechnung deshalb nach Düsseldorf übersenden. Über Post von RSH-Anwälten freut man sich dort bekanntlich immer sehr.